Grillhütte “Zum Kupferhirsch”

Grillhüttenordnung “Zum Kupferhirsch” für die Grillhütte der Jugendburg und Sportbildungsstätte Sensenstein

1. Die Grillhütte / steht allen Beleggruppen des Hauses auf Anfrage zur Verfügung bzw. kann separat angemietet werden. Die Nutzung ist gebührenpflichtig und erfolgt ausschließlich nach Anmeldung sowie Schlüsselübergabe durch die Verwaltung der Jugendburg und Sportbildungsstätte Sensenstein. Die Grillhütte steht in der Regel von April bis Oktober zur Verfügung.

2. Service des Hauses / Wird als Zusatzangebot „Grillen statt Abendessen“ gewählt, erfolgt die Nutzung im Regelfall in Kombination mit dem Gemeinschaftsraum „Multiraum“. Für einen Mehrpreis (laut Preisliste) stellt die Küche Grillkohle, Grillgut und Salate zur Verfügung.

Eine Nutzung der Grillhütte durch Beleggruppen ist ab 30 Personen auf Anfrage möglich. Auch hier gilt der Mehrpreis (laut Preisliste) „Grillen statt Abendessen“, weitere Zusatzkosten für die Anmietung werden keine erhoben. Die Reinigungspauschale für Hausgäste beträgt 50 €.

o Grillen statt Abendessen (Beleggruppe/Hausgäste) Multiraum

o Grillen statt Abendessen (Beleggruppe/Hausgäste) Grillhütte (ab 30 Personen, auf Anfrage)

3. Anmietung, Ausstattung, Preise & Verpflegung, Kaution / Wir stehen für Toleranz, Offenheit und demokratische Grundwerte. Gruppen, die diesen Prinzipien widersprechen, sind nicht zugelassen. Die Grillhütte kann auch von Nicht-Übernachtungsgästen gebucht werden. Sie bietet Platz für bis zu 60 Personen und ist mit Grill, Kühlschränken und WC-Anlage ausgestattet. Zudem gibt es eine kleine Küche (Kühlschrank, Arbeitsfläche, Hand-Spüle).

Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Personen ab 21 Jahren. Jugend- und Partygruppen mit überwiegend unter 21-jährigen Teilnehmern können von der Vermietung ausgeschlossen werden.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Vermietungsanfragen im Einzelfall abzulehnen, sofern betriebliche, organisatorische, sicherheitsrelevante oder sonstige sachliche Gründe dies erforderlich machen. Die Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Hunde sind auf dem Gelände nicht erlaubt.

Alkoholkonsum ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Der Konsum und das Mitbringen von hochprozentigem Alkohol sind untersagt (Jugendschutz!). Das Rauchen ist nur an ausgewiesenen Plätzen zulässig, der Konsum von Drogen ist grundsätzlich untersagt.

Preisstaffelung Anmietung:

Die Getränkebestellung erfolgt grundsätzlich über den Sensenstein.

Eine Kaution in Höhe von 100 € ist bei Schlüsselübergabe in bar zu entrichten. Diese deckt evtl. Schäden ab. Für die Endreinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 50 € erhoben.

o Preispaket 1: Grillhütte, Standardbeleuchtung, WC-Anlage, Verpflegung (sh. Preisliste)
150 € o zzgl. Außenküche 20 €

o Preispaket 2: Grillhütte, Standardbeleuchtung, WC-Anlage, eigene Verpflegung
200 € o zzgl. Außenküche 20 €

o Preispaket 3: Grillhütte, Partymodus-Beleuchtung, WC-Anlage, Sitzkissen, Tischlampen, Verpflegung (sh. Preisliste)
200 € o zzgl. Außenküche 20 €

o Preispaket 4:  Grillhütte, Partymodus-Beleuchtung, WC-Anlage, Sitzkissen, Tischlampen, eigene Verpflegung 
250 €  o zzgl. Außenküche 20 €

Die Preise verstehen sich für den Anmietzeitraum (1 Tag) von 12 Uhr bis 10 Uhr am darauffolgenden Tag und inkl. Wasser-/Strompauschale und Verbrauchsmaterial. Diese Preise gelten für Vereine, Jugendgruppen, Schulklassen und Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kassel. Preise für Personen, die nicht im Landkreis wohnen oder Unternehmen erfragen Sie bitte bei der Hausleitung. Sollte Sie externe Kühlgeräte betreiben wollen (Kühlanhänger etc.) werden zusätzliche Stromkosten in Höhe von 30 € erhoben.

Zelten ist direkt neben der Grillhütte nach Absprache möglich (Preisliste beachten).

4. Aufsichtspflicht, Haftung und Grillen / Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Grillhütte nur in Begleitung Erwachsener nutzen. Der Benutzer haftet für alle durch seine Gruppe verursachten Schäden und stellt die Aufsichtspflicht sicher. Schäden sind umgehend in der Verwaltung zu melden. Das Anbringen von Plakaten und Dekoration ist nur in Absprache mit der Verwaltung möglich. Es sind keine Nägel bzw. Reißzwecken in das Holz zu bringen. Plakate und Dekoration sind nach Beendigung der Veranstaltung umgehend zu entfernen. 

5. Grillen, nicht Feuern / Die Grillstelle dient ausschließlich zum Grillen. Erlaubt sind nur Grillkohle oder Grillbriketts sowie geeignete Grillanzünder. Holz oder andere Brennstoffe sind untersagt (Überhitzungs- und Materialschadengefahr). Die Lüftung neben dem Grillrost ist während des Betriebs einzuschalten.

6. Rücksicht nehmen und Brände vermeiden / Alle Gäste haben aufeinander sowie auf die Grillhütte/Anlage Rücksicht zu nehmen. 

Musikgeräte sind so zu betreiben, dass andere Gäste nicht gestört werden. Ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe (Zimmerlautstärke).

Rauchen im Wald- und Außenbereich ist untersagt (Waldbrandgefahr). Nur direkt vor bzw. an der Grillhütte sind die Sturmaschenbecher zu nutzen, in der Hütte herrscht Rauchverbot. Vor Verlassen der Hütte ist sicherzustellen, dass die Glut vollständig gelöscht und im bereitgestellten Ascheeimer entsorgt wurde.

7. Nachtruhe / Ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe. Geräusche sind so zu reduzieren, dass andere Gäste (Haus und Zeltbereich) nicht gestört werden. Musik nur in Zimmerlautstärke.

8. Mithilfe der Gäste / Die Grillhütte ist besenrein zu übergeben und wird auch gereinigt übernommen. Vor der Übergabe erfolgt durch den Benutzer:

  • Kehren des Bodens der Grillhütte (bzw. bei Buchung auch die Außenküche)
  • Grillroste grob reinigen (Sie erhalten den Grillrost in gereinigtem Zustand)
  • Sitzkissen, Tischlampen, Fernbedienung (Paket 3+4) sind in der mitgelieferten Kiste zu verstauen und an die Verwaltung komplett zurückzugeben
  • Entfernung von Müll auch im Umfeld der Grillhütte

Reinigungsmaterial und Toilettenpapier befindet sich im Bereich der WC-Anlage. Der Müll ist mitzunehmen; andernfalls wird Ihnen die Müllentsorgung in Höhe von 20 € in Rechnung gestellt. Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt am nächsten Vormittag (bis 10 Uhr) in der Verwaltung.

9. Wenn es mal klemmt in der Hütte / Für absolute Notfälle außerhalb der Bürozeiten steht eine Hausnotrufnummer zur Verfügung.

10. Das „Stille Örtchen“ / Die Toiletten neben der Grillhütte stehen sowohl den Grillhüttengästen als auch den Wohnmobilstellplätzen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie daher aufeinander Rücksicht. Die Nutzung der Toiletten im Haus ist nur Beleggruppen des Hauses (Übernachtungsgäste) gestattet.

11. Befahren des Geländes / Das Befahren des Geländes ist ausschließlich zum Be- und Entladen im Bereich der Grillhütte erlaubt. Danach sind Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Feuerwehrzufahrten sind zwingend freizuhalten. (Stand: 07/2026)

Alle Gäste erkennen schriftlich die Grillhüttenordnung an. 

Kontakt: 0561/997979-700 bzw. hausleitung@sensenstein.de